Das Lieferkettengesetz und wie Unternehmen davon profitieren können

Das neue Lieferketten­gesetz verpflichtet Unternehmen zur Überprüfung und Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz im gesamten Beschaffungsprozess. Es bedeutet einigen Aufwand, bringt aber auch Möglichkeiten mit sich. Wir blicken in die Details und erläutern, was zu beachten ist und welche Wettbewerbsvorteile Unternehmen daraus ziehen können.

Was ist das Lieferketten­gesetz?

Am 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichten­gesetz – kurz: Lieferkettengesetz – in Kraft getreten. Damit wird erstmals die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und von Umweltschutzkriterien in den Lieferketten geregelt. Es verpflichtet Unternehmen zur Umsetzung definierter Sorgfaltspflichten.

Diese Pflichten gelten für den eigenen Geschäftsbereich, für das Handeln eines Vertragspartners und das Handeln weiterer (mittelbarer) Zulieferer. Die Verantwortung der Unternehmen endet nicht mehr länger am eigenen Werkstor, sondern besteht entlang der globalen Lieferketten.

Das Gesetz umfasst einen Katalog von elf internationalen Menschenrechtsübereinkommen. Aus den dort geschützten Rechtsgütern werden Verhaltensvorgaben für unternehmerisches Handeln abgeleitet, um eine Verletzung geschützter Rechtspositionen zu verhindern.

Dazu zählen insbesondere der Schutz vor Kinderarbeit, Sklaverei und Zwangsarbeit, die Einhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, die Entrichtung eines angemessenen Lohns, die Beachtung des Rechts auf Gewerkschaftsbildung, der Zugang zu Nahrung und Wasser sowie der Schutz vor Entzug von Land und Lebensgrundlagen.

Welche Unternehmen sind vom Lieferketten­gesetz betroffen?

Das Gesetz betrifft Unternehmen, die ihre Hauptverwaltung, ihre Hauptniederlassung, ihren Verwaltungssitz oder ihren satzungsmäßigen Sitz in Deutschland haben. Seit Jahresbeginn 2023 gilt es für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitenden (inkl. Leiharbeiter:innen). Ab 2024 wird es auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden (inkl. Leiharbeiter:innen) gelten.

Was kontrolliert die Einhaltung des Lieferketten­gesetzes?

Die Umsetzung des Gesetzes wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kontrolliert. Unternehmen müssen mindestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres ihren Bericht übermitteln, die Behörde prüft die Berichte und führt zudem Kontrollen bei Unternehmen durch.

Für die Überwachung des Lieferkettenmanagements der Unternehmen ist die Behörde mit effektiven Durchsetzungsinstrumenten und weitgehenden Kontrollbefugnissen ausgestattet. So kann sie etwa Geschäftsräume betreten, Auskünfte verlangen und Unterlagen einsehen sowie Unternehmen auffordern, konkrete Handlungen zur Erfüllung ihrer Pflichten vorzunehmen und dies durch die Verhängung von Zwangsgeldern durchzusetzen.

Wie können Unternehmen das Lieferketten­gesetz einhalten?

Grundsätzlich schreibt das Gesetz die Einführung von sieben verbindlichen Maßnahmen vor:

  1. Die Verabschiedung einer Grundsatzerklärung und Verankerung von Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und gegenüber unmittelbaren Zulieferer:innen
  2. Die Einrichtung eines Risikomanagement und die Festlegung einer betriebsinternen Zuständigkeit
  3. Die Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen
  4. Das Ergreifen von Präventiv- und Abhilfemaßnahmen
  5. Die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
  6. Die Umsetzung von Sorgfaltspflichten in Bezug auf Risiken bei mittelbaren Zulieferer:innen
  7. Die Dokumentation und Berichterstattung

Zunächst müssen Unternehmen die Risiken in ihren Lieferketten ermitteln, bewerten und priorisieren. Aufbauend auf den Ergebnissen werden eine Grundsatzerklärung veröffentlicht und Maßnahmen ergriffen, um Verstöße gegen die Menschenrechte sowie Schädigungen der Umwelt zu vermeiden oder zu minimieren.

Welche Folgen hätte die Nichteinhaltung des Lieferketten­gesetzes?

Kommen Unternehmen ihren gesetzlichen Pflichten nicht nach, können Bußgelder bis zu 8 Mio. Euro oder – bei Unternehmen mit mehr als 400 Mio. Euro Jahresumsatz – bis zu 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden. Außerdem ist es bei einem verhängten Bußgeld möglich, von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen zu werden.

Welche Vorteile und Möglichkeiten bringt das Lieferkettengesetz?

Von der Einhaltung des Gesetzes profitieren die Menschen in den Lieferketten, die Verbraucher:innen und auch die Unternehmen selbst. Denn sie erhalten Rechtssicherheit und eine verlässliche Handlungsgrundlage für ein nachhaltiges Lieferkettenmanagement mit resilienten Beschaffungswegen. Den Verbraucher:innen gibt das Gesetz die Sicherheit, dass insbesondere große Unternehmen in Deutschland nun einen noch stärkeren Fokus auf faire Herstellung legen.

Auch wenn die Vorbereitungen zur Einhaltung des Lieferkettengesetzes einige neue Aufwände bedeuten, überwiegen die Vorteile und Möglichkeiten, die es mit sich bringt:

Vorteil Rohstoffe

Die tatsächlichen Kosten eines Produkts – vor allem die menschlichen und ökologischen – blieben bisher meist verborgen. Dadurch konnten sich Güter mit zweifelhafter Herstellung behaupten. Das Lieferkettengesetz ändert dies und stärkt den Wert regionaler und fairer Produkte. „Umweltfreundliche Lieferketten dienen dem Erhalt unserer Lebensgrundlagen. Doch woher die Rohstoffe stammen, welche Belastungen durch Lärm, Emissionen und Abwasser die Herstellung verursacht, sieht man einem Produkt nicht an“, sagt Steffi Lemke, Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Verbraucherschutz. „Mit dem Lieferkettengesetz wird der ökologische Rucksack eines Produkts sichtbarer und die nachhaltige Praxis von Unternehmen transparenter.“

Vorteil Liefersicherheit

Genaue Kenntnisse über die Herkunft und Zulieferer der Produkte innerhalb der Lieferkette geben den Unternehmen letztlich mehr Sicherheit. Sie können sich darauf verlassen, ihre Güter und Rohstoffe aus vertrauenswürdiger und fair gehandelter Quelle zu erhalten. So verringert sich sowohl das Risiko fragwürdiger Zulieferer als auch unkalkulierbarer Ausfälle.  Auf regionale und lokale Anbieter zu setzen, beugt dem vor. Zahlreiche Großunternehmen hatten während der Coronakrise mit Lieferschwierigkeiten und Engpässen zu kämpfen und sind genau diesen Weg gegangen: Verstärkt mit regionalen Rohstoffe und Herstellern zu arbeiten, um die Risikokalkulation zu entschärfen. Die Vorgaben des neuen Lieferkettengesetzes machen diese Entscheidung nur zukunftssicherer.

Vorteil Compliance

Die Einhaltung rechtlicher Vorgaben, insbesondere der Schutz von grundlegenden Rechten, die in internationalen Abkommen festgehalten sind, ist ein wesentlicher Teil eines zeitgemäßen Werteverständnisses und einer Compliance-Kultur. Mit der Einhaltung der Lieferkettengesetzes und entsprechenden positiven Beiträgen für Menschen und Umwelt können Unternehmen dies nicht nur fördern, sondern auch nachweislich dokumentieren.

Vorteil Lieferkettenstabilität

Die Compliance innerhalb der Lieferkette zu fördern und zu überwachen, liegt im grundlegenden Interesse der Unternehmen. Sie dient der Wahrung der eigenen Wertvorstellungen sowie der allgemeinen Stabilität der Lieferkette. Hierbei liefert das Lieferkettengesetz wertvolle Impulse um die Zusammenarbeit mit den eigenen Lieferanten zu intensivieren und die Innovationskraft aus der Lieferkette auszubauen und besser nutzbar zu machen.

Im ersten Schritt kann dies durchaus Einschränkungen des Pools möglicher Lieferanten mit sich bringen, doch daraus folgt fast zwangsläufig eine qualitative Konsolidierung – auch durch die Integration regionaler Anbieter mit kontrollierten Rohstoffen und nachhaltigen Produktionsweisen.

Und schließlich: neue Wettbewerbsvorteile

Die Anforderungen des Lieferkettengesetzes können Unternehmen zudem nutzen, um Wettbewerbsvorteile zu schaffen und tiefgründige Einkaufsanalysen zu erarbeiten, die es gestatten, die externe Wertschöpfung noch besser in den eigenen Wertschöpfungsprozess zu integrieren.

Hilfreich ist dabei, weiter vorauszudenken und nicht nur das Nötigste für die Einhaltung des Gesetzes zu tun, sondern die gesetzlichen Verpflichtungen für die Schaffung oder den Ausbau des effektiven und nachhaltigen Lieferantenmanagements zu nutzen. Es gilt, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit zu verbinden und sich somit neue Wettbewerbsvorteile zu erschließen.

Weitere Antworten zum Lieferkettengesetz finden Sie auf dem Informationsportal der Bundesregierung  zum Thema Wirtschaft und Menschenrechte sowie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). 

Um den Vorgaben des Lieferkettengesetzes zu entsprechen und den eigenen Einkauf nachhaltig zu gestalten, ist es sinnvoll, einen praktischen Ansatz zu wählen. Beachten Sie hierzu die aufgeführten Punkte in unserer Checkliste. Sie können die Checkliste hier herunterladen.

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