Energetische Sanierung am Haus geplant? Diese Förderung beantragen und Geld sparen!

Gebäude sanieren, Geld sparen, grüner leben – das verspricht die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Das Programm fasst die bisherigen Förderungen im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudebereich zusammen. Die Bundesregierung möchte damit Bürger:innen unterstützen, die gegen Stromfresser im eigenen Heim vorgehen – allen voran schlecht gedämmte Wände und undichte Fenster.

Falls Sie ohnehin bauliche Änderungen am Haus planen, ist der Zeitpunkt ideal, um mit zielführenden Maßnahmen die Energieeffizienz Ihres Gebäudes zu erhöhen und für die Kosten Fördermittel zu erhalten. Kredite und Zuschüsse für energetische Sanierungen und Einzelmaßnahmen werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bereitgestellt. Was Sie für die BAFA-Förderung tun müssen und wie Sie den Antrag stellen, erklären wir in diesem Artikel.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind alle Maßnahmen an Gebäuden, die die Energieeffizienz verbessern. Das Programm fokussiert sich dabei auf Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und der dazugehörige Fachplanung und Baubegleitung. Eine fachgerechte Vorplanung und Beratung durch Energieeffizienz-Experten wird von dem BAFA besonders bezuschusst. Geförderte Einzelmaßnahmen umfassen beispielsweise:

  • die Dämmungen der Gebäudehülle, etwa von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen 
  • die Erneuerung von Vorhangfassaden
  • die Erneuerung, der Ersatz oder der Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren
  • die Erneuerung, der Ersatz oder der Einbau eines sommerlichen Wärmeschutzes durch außenliegenden Schutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung

Eine detaillierte Liste der förderfähigen Maßnahmen hat das BAFA zur Verfügung gestellt.

Was sind die Anforderungen?

Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Arten von Hauseigentümern. Das umfasst Unternehmen, Privathaushalte, gemeinnützige Organisationen und Kommunen. Zwingend erforderlich für eine BAFA-Förderung sind: 

  • die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten. Bei der Suche nach passendem Fachpersonal unterstützt die Deutsche Energie-Agentur (dena)
  • die Antragstellung bei der BAFA bevor ein Auftrag an ein Bauunternehmen oder -dienstleister gestellt wurde
  • Maßnahmen am Gebäude zur Verbesserung des energetischen Niveaus
  • Baumaßnahmen ausschließlich in Deutschland

Wie viel wird gefördert?

Ihre energetische Sanierung ist förderfähig ab einer eigenen Mindestinvestition von 2.000 Euro brutto. Das BAFA trägt bis zu 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Energetische Sanierungsmaßnahmen sind gedeckelt auf jährlich 60.000 Euro pro Wohneinheit mit einer Höchstmenge von 600.000 Euro pro Gebäude.

Wie bekomme ich die Förderung?

Die erfolgreiche Inanspruchnahme der Förderung erfolgt in fünf Schritten:

Schritt 1: Angebot einholen

Holen Sie sich ein Angebot für einen Energieeffizienz-Experten und erfragen Sie seine ID für die “Technische Projektbeschreibung” (TBP-ID). Diese wird im Antrag abgefragt. Holen Sie sich ebenfalls ein Angebot für die Maßnahmen an Ihrem Gebäude ein. Beachten Sie dabei, dass Sie zuerst nur das Angebot für die Maßnahmen einholen sollten. Bereits erteilte Aufträge können nicht mehr nach dem BEG gefördert werden. 

Schritt 2: Antrag stellen

Den Antrag zur Förderung Ihrer energetischen Sanierung können Sie hier stellen. Formulare für spezielle Maßnahmen, wie das Erweitern des Energienetzes, finden Sie auf einer Sonderseite der BAFA zur Antragsstellung. Sobald der Antrag eingegangen ist, erhalten Sie eine E-Mail mit einem Aktivierungslink für das BAFA-Portal. Dort können Sie unter anderem den Bearbeitungsstatus Ihrer Förderung einsehen.

Schritt 3: Auftragsvergabe

Vergeben Sie den Auftrag zur Umsetzung der Maßnahme. Das BAFA prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen einen Zuwendungsbescheid per Post zu.

Schritt 4: Verwendungsnachweis zusenden

Nachdem die Sanierung erfolgreich durchgeführt wurde, müssen Sie Online-Verwendungsnachweise über das BAFA-Portal hochladen.

Schritt 5: Prüfung durch das BAFA

Im letzten Schritt prüft die Behörde Ihre Dokumente auf Vollständigkeit und Korrektheit. Sobald dies erfolgt ist, erhalten Sie einen Festsetzungsbescheid und der Zuschuss wird Ihnen ausgezahlt.

Was gibt es sonst zu beachten?

Die BEG-Förderung ist kombinierbar mit weiteren Förderungen der Bundesregierung. Passend zur energetischen Sanierung können Sie Zuschüsse für eine barrierefreie oder altersgerechte Modernisierung erhalten. Seit Beginn der Förderung verzeichnet das Amt eine hohe Zahl an Anträgen. Es muss mit Verzögerungen gerechnet werden. Für Unklarheiten oder Sonderfälle hat das BAFA ein ausführliches FAQ vorbereitet.

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