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Wie wir das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz umsetzen und warum das für Ceramin wichtig ist
Seit dem 1. Januar 2023 ist das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz: LkSG) in Kraft. Für die CLASSEN-Gruppe gilt es zwar erst ab Januar 2024, dennoch haben wir uns schon sehr frühzeitig darum bemüht, unsere Lieferanten in die Pflicht zu nehmen. Ähnlich wie bei der Dokumentation der Nachhaltigkeitsbemühungen im Rahmen der ESG-Kriterien und der CSRD-Richtlinie (CSRD = Corporate Social Responsibility Directive) legen wir als Unternehmen sehr viel Wert darauf umweltverträglich, nachhaltig und zukunftsorientiert zu agieren. Aus diesem Grund haben wir bereits im Herbst 2022 unsere Lieferanten und Geschäftspartner gebeten, unseren Supplier Code of Conduct zu unterzeichnen.
Die zentralen Elemente des LkSG decken sich im Wesentlichen mit den für die CLASSEN-Gruppe zentralen Werten. Unsere Produkte sind „Made in Germany”. Dadurch sichern wir einerseits Arbeitsplätze an unseren Produktionsstandorten hierzulande andererseits aber auch die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards. Wir übernehmen als Familienunternehmen Verantwortung für kommende Generationen, letztlich immer mit dem Ziel, das Wohlergehen der Endverbraucher zu garantieren.
Die “saubere” Lieferkette als Wettbewerbsvorteil
Mit dem LkSG verfolgt der Gesetzgeber vor allem das Ziel, Menschenrechtsverletzungen und die Verletzung von Umweltauflagen in Beschaffungs- und Fertigungsprozessen aufzudecken und zu unterbinden. Für Unternehmen wie die CLASSEN-Gruppe mit einer “sauberen” Lieferkette – wie etwa bei der Rohstoffbeschaffung und Fertigung der CERAMIN® Trägerplatten – bietet das LkSG eine große Chance. Sie fördert kurze und transparente Lieferwege sowie die Zusammenarbeit von Unternehmen im EU-Wirtschaftsraum – sofern Verbraucher Wert auf ethisch einwandfreie und umweltfreundliche Produkte legen. Konkret stellt sich etwa die Frage, ob Verbrauchern bewusst ist, dass bei der Fertigung von PVC-haltigen Bodenbelägen mitunter uigurische Zwangsarbeiter in China zum Einsatz gekommen sind.
Weil die Transparenz der Lieferketten in unserem Interesse ist, betreiben wir einen nicht unwesentlichen Aufwand, um die Einhaltung der im LkSG definierten Anforderungen zu erfassen und sicherzustellen. Insgesamt haben wir unsere weit mehr als 2.000 Lieferanten erfasst und analysiert. Trotz der Debatte um ein Abschwächen des LkSG vor dem Hintergrund der in Kürze geltenden EU-Richtlinie über unternehmerische Nachhaltigkeitspflichten (CSDDD) halten wir an diesem Verfahren weiter fest – zumal die CSDDD für die CLASSEN-Gruppe nach derzeitigem Stand erst ab 2029 wirksam ist. Die neue Regelung bedeutet zwar einen noch höheren Aufwand als das deutsche LkSG, aber mit der erfolgreichen Umsetzung der deutschen Richtlinien haben wir bereits einen wichtigen Grundstein gelegt.
Mit politischer Weitsicht und verbindlichen Vorgaben Verunsicherung vermeiden
Die aktuelle Diskussion über ein Abschwächen oder auch Kippen des LkSG kommt aus unserer Sicht zu einem völlig falschen Zeitpunkt – in jedem Fall aber viel zu spät. Wie bereits beschrieben sind Großunternehmen bereits seit dem 1. Januar 2023 und der größere Mittelstand seit dem 1. Januar 2024 zur Umsetzung verpflichtet. Auch der breite Mittelstand bereitet sich immer stärker auf das LkSG vor und arbeitet aktiv an der Umsetzung des Gesetzes. Im Nachhinein über negative Folgen, wie die zeitlichen und finanziellen Kapazitäten, die die Unternehmen bereitstellen müssen, zu diskutieren, sorgt für Verunsicherung und eine schwindende Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
Dennoch haben wir uns mit der (Über-)Erfüllung der im LkSG definierten gesetzlichen Anforderungen einen wichtigen Wettbewerbsvorteil gesichert. Kunden und Geschäftspartner wissen ohnehin um das wertegetriebene Geschäftsgebaren der gesamten CLASSEN-Gruppe. Was für die Rohstoffbeschaffung und Produktion der CERAMIN® Beläge gilt, hat auch für unsere Laminatproduktion Bestand – etwa mit Blick auf die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR). Durch die bewusste Entscheidung ausschließlich auf Hölzer aus nachhaltiger Forstwirtschaft und das in aller Regel aus dem unmittelbaren Umfeld zu setzen, haben wir eine sehr gute Grundlage für die Erfüllung der im EUDR definierten Vorgaben geschaffen. Dass nun – während wir mitten in der Umsetzung der Richtlinie sind – in der EU diskutiert wird, ob das Gesetz nicht zu hart sei und es doch wieder gekippt werden soll, ist aus unserer Sicht unverständlich. Letztlich geht es hier darum, die globale Entwaldung zu reduzieren und Primärwälder zu schützen, für die CLASSEN-Gruppe war, ist und bleibt genau das ein wichtiger Aspekt, wenn es darum geht, die Lebensgrundlagen kommender Generationen zu schützen.
Warum wir und unsere Lieferanten die Standards übererfüllen
Unsere Kunden haben mit dem LkSG die Möglichkeit, die Beschaffung und Fertigung der CLASSEN-Gruppe transparent überprüfen zu können. Im Unterschied zu vielen anderen Industrieunternehmen beziehen wir die Rohstoffe für unsere Produkte nicht nur zu einem sehr großen Teil aus Europa – wir haben auch die Messlatte für unsere Lieferanten etwas höher gelegt. Grundsätzlich macht das LkSG eine Risikoanalyse und eine entsprechende Sorge um eine Nachbesserung bei einem entsprechenden Risikoscoring erforderlich. Bei der Umsetzung hilft uns die Softwarelösung von Osapiens – Mitgründer & CPO Matthias Jungblut hat uns im Gepräch weitere Einblicke gegeben. Der Anbieter erfasst unsere Zulieferunternehmen und ermittelt ein Scoring auf einer Skala von 0 (tadellos) bis 6 (schlechter geht es nicht). Osapiens empfiehlt grundsätzlich eine tiefergehende Risikoanalyse ab einem Scoring von 4,5. Die CLASSEN-Gruppe nimmt diese bereits ab einem Scoring von 2 vor. Gerade einmal 14 unserer weit mehr als 2.000 Lieferanten wurden so zu entsprechenden Abfragen und Nachweisen verpflichtet, um so unseren und den gesetzlichen Ansprüchen Genüge zu leisten.
Das zeigt einmal mehr, wie wertvoll die Zusammenarbeit mit Lieferanten aus dem europäischen Wirtschaftsraum ist. Zum Vergleich: Für Industrieunternehmen, die mit Lieferanten aus China zusammenarbeiten, würde ein vielfach höherer Aufwand entstehe. Das Risiko Scoring liegt in solchen Fällen ohne weitere Details per se bei mindestens 3,34. Wie dann mit Verstößen auf Lieferantenseite, etwa in puncto Arbeitssicherheit, Umweltschutz, Kinder- oder Zwangsarbeit umgegangen wird und wie sichergestellt werden soll, dass diese abgeschafft werden, bleibt fraglich. Für uns stellt sich diese Frage erst gar nicht.
Ethisch einwandfrei und umweltfreundlich: Das letzte Wort haben die Verbraucher
Die nun verabschiedete Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) der EU wird in Zukunft auch die mittelbaren Zulieferer, also die Lieferanten unserer Lieferanten, ins Visier nehmen. Es bleibt zu hoffen, dass die Transparenz in unserem Sinne so weiter zunimmt, vor allem aber, dass sie auch tatsächlich beim Verbraucher ankommt und so zu einem, wenn nicht dem wichtigsten Kaufargument wird. Nachhaltigkeit, Umweltfreundlichkeit und ethische Ansprüche sind so hoffentlich überprüfbar – und keine bloße Behauptung mehr.